Im Weinbau ist die Qualität der Produkte ebenso wichtig wie die Transparenz gegenüber den Verbrauchern. Insbesondere im Rahmen der EU-Richtlinien zur Kennzeichnung von Nährstoffangaben und Zusatzstoffen stehen Winzer vor der Herausforderung, alle Vorschriften genau umzusetzen. In diesem Beitrag beleuchten wir, welche Zusatzstoffe in Weinen vorkommen, wie sie gekennzeichnet werden müssen und wie eine digitale Lösung Winzern die Arbeit erleichtert.
Was zählt zu den Zutaten in Weinen?
Die Zutaten eines Weins lassen sich in drei Kategorien unterteilen:
- Lebensmittel: Dies sind die wesentlichen Bestandteile des Weins, wie Trauben oder Traubenmost, und müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden.
- Lebensmittelzusatzstoffe: Dazu gehören Substanzen wie Schwefeldioxid (SO₂), die während des Produktionsprozesses hinzugefügt werden. Auch diese sind kennzeichnungspflichtig.
- Verarbeitungshilfsstoffe: Dabei handelt es sich um Substanzen wie Weinstein, die während der Weinherstellung verwendet, aber im Endprodukt nicht mehr enthalten sind. Diese müssen nicht angegeben werden.
Die am häufigsten vorkommenden Zutaten sind Trauben, Saccharose (Zucker), Traubenmost und Sulfite.
Welche Zusatzstoffe sind im Wein erlaubt?
Die EU gestattet eine Reihe von Zusatzstoffen, die in verschiedene Kategorien unterteilt sind. Beispiele hierfür sind:
- Säureregulatoren: Weinsäure, Apfelsäure, Milchsäure, Calciumsulfat.
- Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel: Schwefeldioxid, Kaliumbisulfit, Kaliummetabisulfit, L-Ascorbinsäure.
- Stabilisatoren: Citronensäure, Metaweinsäure, Gummiarabikum, Kaliumpolyaspartat.
- Gase: Argon, Stickstoff, Kohlendioxid.
- Sonstige Verfahren: Aleppokiefernharz, Karamell.
Allergene und Aromastoffe
Einige Zusatzstoffe, wie Sulfite, gelten als Allergene und müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, beispielsweise durch Fettdruck. Diese Transparenz ist für Verbraucher essenziell, die auf bestimmte Stoffe allergisch reagieren könnten.
Für aromatisierte Weinerzeugnisse gelten spezielle Vorschriften. Aromen müssen als „Aroma“, „natürliches Aroma“ oder präziser als „natürliches XY-Aroma“ deklariert werden. Besondere Zusätze wie Chinin oder Koffein sind zusätzlich aufzuführen.
Digitalisierung: E-Labels erleichtern die Kennzeichnung
Die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten kann für Winzer eine komplexe Aufgabe sein. Um diese zu vereinfachen, haben wir eine Softwarelösung entwickelt, die den Prozess digitalisiert.
Unsere Lösung generiert QR-Codes, die alle notwendigen Informationen über den Wein enthalten. Verbraucher scannen den Code und erhalten übersichtlich aufbereitet Details zur Zusammensetzung, Herstellung und weiteren relevanten Angaben.
Besuchen Sie unsere Seite Preise und Optionen, um mehr über die Vorteile unserer Software zu erfahren.
Fazit
Die korrekte Kennzeichnung von Zusatzstoffen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Kundenbindung. Mit modernen Technologien wie unserer QR-Code-Software können Winzer diesen Anforderungen mühelos gerecht werden und ihren Kunden ein hochwertiges digitales Erlebnis bieten.

